Was im Homeoffice alles als Arbeitsunfall gilt
Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Dann kann das als Arbeitsunfall gelten.

m Homeoffice gestürzt? In vielen Fällen können Sie dann die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Schleswig. (dpa/tmn) - Ob am heimischen Küchentisch, im Zug oder im Hotel: Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten in vielen Berufen möglich. Nicht wenige Beschäftigte machen davon Gebrauch. Nur: Wie sieht es dann eigentlich im Falle eines Unfalls aus?
Dann leistet in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung, teilt die Schleswig-Holsteinische
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