Plus Arbeitsrecht

Was im Homeoffice alles als Arbeitsunfall gilt

Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Dann kann das als Arbeitsunfall gelten.

04.07.2023 UPDATE: 04.07.2023 14:00 Uhr 51 Sekunden

m Homeoffice gestürzt? In vielen Fällen können Sie dann die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Schleswig. (dpa/tmn) - Ob am heimischen Küchentisch, im Zug oder im Hotel: Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten in vielen Berufen möglich. Nicht wenige Beschäftigte machen davon Gebrauch. Nur: Wie sieht es dann eigentlich im Falle eines Unfalls aus?

Dann leistet in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung, teilt die Schleswig-Holsteinische

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