Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten
Wer seinen Job kündigt, kann meist nicht direkt zuhause bleiben. Stichwort: Kündigungsfrist. Doch diese mit einer Krankschreibung zu überbrücken, ohne krank zu sein, ist keine gute Idee.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: dpa
Kiel/Berlin. (dpa/tmn) - Wer kündigt und sich während der gesamten Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss damit rechnen, dass er keine Entgeltfortzahlung erhält. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings Tatsachen vorbringen, die beweisen, dass Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers berechtigt sind. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (AZ: 2
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