Kann der Arbeitgeber meine Krankschreibung prüfen lassen?
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, bekommt in der Arztpraxis eine Krankschreibung. Aber muss der Arbeitgeber der Bescheinigung glauben?

Berlin (dpa/tmn) - Im Krankheitsfall müssen Beschäftigte in der Regel spätesten am vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Nur so behalten sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber kann der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eigentlich überprüfen lassen, wenn Zweifel am tatsächlichen Gesundheitszustand bestehen?
Ja, das ist möglich. Bei
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