Auch Rückweg im Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert
Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht?

Schwerin/Berlin. (dpa) Auch im Homeoffice kann der Rückweg nach dem Ende einer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin (AZ: S 16 U 49/22) hervor. Er gilt dann als mitversicherter Betriebsweg.
Im konkreten Fall, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist, verletzte sich eine Arbeitnehmerin,
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