Plus Arbeitsrecht

Auch Rückweg im Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht?

26.05.2023 UPDATE: 26.05.2023 08:50 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Treppensturz im Homeoffice: Verletzen sich Arbeitnehmer auf dem Rückweg vom Arbeitszimmer in die Wohnräume, kann das auch nach dem Ende der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall sein. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn

Schwerin/Berlin. (dpa) Auch im Homeoffice kann der Rückweg nach dem Ende einer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin (AZ: S 16 U 49/22) hervor. Er gilt dann als mitversicherter Betriebsweg.

Im konkreten Fall, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist, verletzte sich eine Arbeitnehmerin,

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