Assistenzhund am Arbeitsplatz - Vorab Genehmigung einholen
Assistenzhunde übernehmen für Menschen mit Behinderung wichtige Aufgaben im Alltag und begleiten ihn häufig auch zur Arbeit. Kann der Arbeitgeber das verbieten?
Düsseldorf. (dpa) Den Hund mit zum Arbeitsplatz bringen: Das ist bei vielen Beschäftigten beliebt, aber nicht in allen Unternehmen erlaubt. Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, haben allerdings auch in diesem Fall grundsätzlich ein Recht darauf, ihren Assistenzhund mit zur Arbeit zu nehmen. Das ergibt sich aus Paragraf 12e des
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