Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
Frist bis zum 31. März

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Symbolbild: dpa
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
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