Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
Frist bis zum 31. März

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Symbolbild: dpa
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden



