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Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen

Frist bis zum 31. März

01.02.2019 UPDATE: 01.02.2019 10:27 Uhr 37 Sekunden

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Symbolbild: dpa

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden