Was bei Überstunden gilt
Wenn's mal wieder länger dauert: Überstunden gehören für manche Menschen zum Arbeitsalltag. Wann man sie machen muss - und wann man sie abbummeln kann.

Auch wenn viel auf dem Schreibtisch liegt: Arbeitgeber können Überstunden in der Regel nur dann anordnen, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu finden ist. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Von Jessica Kliem
Bremen/Saarbrücken/Frankfurt. (dpa/tmn) - Volle Auftragsbücher, dünne Personaldecke und die Stunden an Schreibtisch, Maschine und Co. wollen einfach kein Ende nehmen: Überstunden können auf Dauer belasten.
Doch wann kann der Arbeitgeber eigentlich Überstunden verlangen - und wann kann man Überstunden abbummeln? Das sollten Sie wissen.
Kann der
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+