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BGH: Griechenland-Anleger können nicht in Deutschland klagen

Karlsruhe (dpa) - Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das scheitert schon an der Zuständigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Pilotverfahren entschied.

08.03.2016 UPDATE: 08.03.2016 16:56 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
BGH
Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen, entschied der BGH. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das scheitert schon an der Zuständigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Pilotverfahren entschied.

Mit einem Schuldenschnitt hatte das pleitebedrohte Land Anfang 2012 seine Schuldenlast verringern wollen. Für die privaten

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