Freudenberg darf Betriebsrat nicht rauswerfen
Arbeitsgericht Mannheim betrachtet Kündigung eines Betriebsratsmitglieds von Freudenberg als nicht gerechtfertigt - Kammer sieht Verantwortung auf beiden Seiten

Von Barbara Klauß
Mannheim/Weinheim. Die beabsichtigte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei dem Weinheimer Mischkonzern Freudenberg ist nicht gerechtfertigt. Das hat die 13. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim am Mittwoch entschieden. Der Antrag auf Ersetzung zur Zustimmung der außerordentlichen Kündigung wurde zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin mit.
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