Gericht hält Erhöhung des Briefportos für rechtswidrig
Für die damalige Berechnungsart biete das Postgesetz keine Grundlage, das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Für die Verbraucher ändert sich jedoch nichts, das Porto bleibt bestehen.

Köln (dpa) - Die Erhöhung des Briefportos der Deutschen Post im Jahr 2019 ist aus Sicht des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Für die damalige Berechnungsart biete das Postgesetz keine Grundlage, entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und gab dies am Dienstag bekannt.
Für die Verbraucher ändert sich nichts, für sie bleibt das Porto gleich. Es wird aber
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