BGH überprüft erstes Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Geschäften
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Nutzten sie nur ein Schlupfloch? Oder machten sie sich strafbar?

Karlsruhe (dpa) - Mit "Cum-Ex"-Aktiengeschäften prellten Investoren, Banken und Börsenhändler den deutschen Fiskus um etliche Milliarden Euro - nur unmoralisch, oder machten sie sich auch strafbar?
Längst laufen großangelegte Ermittlungen und erste Prozesse, aber ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus. Heute (10.30 Uhr) erreicht nun das erste Verfahren die obersten Strafrichter
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