Hamburg. (dpa) Europas größter Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Am Freitag untersagte das Hamburger Landgericht die weitere Verwendung zweier Klauseln. Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher
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