Internetseiten können gesperrt werden
Bundesgerichtshof stellt aber strenge Bedingungen für Netzsperren bei illegalen Downloads - Rechteinhaber müssen selbst aktiv werden

Internetseiten, die illegale Downloads anbieten, können erst gesperrt werden, wenn die Rechteinhaber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um an den Rechte-Verletzer heranzukommen. Foto: dpa
Karlsruhe. (dpa) Netzsperren zum Verhindern illegaler Downloads im Internet können nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück (Aktenzeichen I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Sie hätten nicht genug eigene
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