Von wegen nur die inneren Werte zählen. Im juristischen Ringen um die Capri-Sonne-Getränkebeutel geht es vor allem um Äußerlichkeiten. Form und Größe seien entscheidend und machten die Capri-Sonne einzigartig, meint das Landgericht Braunschweig. Nun kommt die Berufung ins Spiel.
Braunschweig/Eppelheim. (dpa-lsw) Ist die charakteristische Form der Capri-Sonne-Trinkbeutel einzigartig und somit schützenswert? Oder dürfen auch andere Firmen ihre Fruchtsaftgetränke in die sogenannten Standbodenbeutel füllen? Diese markenrechtlichen Fragen beschäftigen weiterhin die Justiz. Der Capri-Sonne-Konkurrent Riha Wesergold aus Rinteln bei Hameln will seine Ende 2013 im Landgericht
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