Durchgerosteter Auspuff ist bei älterem Auto kein Mangel
Wer ein gebrauchtes Auto kauft, muss hinterher zwar nicht jeden Mangel akzeptieren. Allerdings gilt es bei Haftungsfragen zu unterscheiden zwischen normalem Verschleiß und großen Mängeln, wie der Bundesgerichtshof nun festellte.
Karlsruhe (dpa) - Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Gewöhnlicher Verschleiß sei kein Sachmangel, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe.
In dem
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