BGH: Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten mittragen
Wenn ein Vermieter auf seinem Grundstück einen Baum fällen lässt, kann er auch die Mieter zur Kasse bieten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es dazu nun rechtliche Klarheit.

Karlsruhe (dpa) - Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, das Urteil vom 10. November wurde am Mittwoch veröffentlicht. (Az. VIII ZR 107/20)
In dem Fall aus Niedersachsen hatte eine Wohnungsgenossenschaft 2015 eine mehr als 40 Jahre alte Birke auf dem Anwesen
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