Plus Steuerbetrug

Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen: Ankläger gehen in Revision

Ein Anwalt war beim größten Steuerbetrug der Bundesrepublik eine treibende Kraft. Später packte er aus und bereute seine Taten. Wie hart soll er bestraft werden?

04.06.2025 UPDATE: 04.06.2025 12:15 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Urteil im Cum-Ex-Prozess gegen Kronzeugen
Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.

Siegburg/Bonn (dpa) - Nach dem Bewährungsurteil gegen einen federführenden Akteur des Cum-Ex-Steuerbetrugs lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker. Man werde "vollumfänglich Revision einlegen", teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit. Damit wird das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. 

Am Dienstag hatte das Bonner Landgericht den 53-jährigen Anwalt Kai-Uwe Steck zu einer

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+