Bundesrat stimmt Regeln gegen Abmahnmissbrauch zu
Abmahnungen gelten als legitimes Mittel gegen unlauteres Geschäftsgebaren. Allzu oft kommt es jedoch zu Missbrauch durch windige Geschäftemacher. Neue Regeln sollen Unternehmen künftig besser schützen.
Berlin (dpa) - Unternehmen sollen künftig besser vor missbräuchlichen Abmahnungen etwa von Konkurrenten geschützt werden. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat den Neuerungen zu.
Neue Regeln sehen vor, dass Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet oder gegen Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung
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