Zoff um Betriebsratswahl geht in Mannheim weiter
Unternehmen geht gegen Urteil des Gerichts vor - Betriebsrat bleibt vorerst im Amt - Gewerkschaft überrascht

Heidelberg. (dbe) Der Schreibgerätehersteller Lamy hat gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Heidelberg vom Oktober Beschwerde eingelegt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Betriebsratswahl bei der Heidelberger Firma wegen gravierender Fehler wiederholt werden müsse. Damit wandert der Fall vor die Mannheimer Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Bis dort eine Entscheidung
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