Plus Klagefristen

Urteil stärkt Sonderkündigungsschutz für Schwangere

Schwangeren darf nicht gekündigt werden. Doch was ist, wenn die Frau erst nach ihrem Rauswurf von der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Schwangerschaft erfährt und verspätet klagt?

03.04.2025 UPDATE: 03.04.2025 18:00 Uhr 47 Sekunden
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Sonderkündigungsschutz für Schwangere geurteilt.

Erfurt (dpa) - Für Schwangere gelten laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts längere Fristen bei Kündigungsschutzklagen. Klagen seien auf Antrag nachträglich dann zulässig, wenn eine Frau schuldlos von ihrer zum Zeitpunkt der Entlassung bereits bestehenden Schwangerschaft erst nach Ablauf der allgemeinen dreiwöchigen Klagefrist erfährt, stellte der Zweite Senat des obersten Arbeitsgerichts

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