Plus Häufige Streitfrage

Schönheitsreparaturen: BGH geht auf Mieter und Vermieter zu

Seit einem Urteil von 2015 steht fest: Wer eine unrenovierte Wohnung mietet, darf nicht zum regelmäßigen Renovieren verpflichtet werden. Bleibt die Frage: Wer macht es dann, wenn ein neuer Anstrich Not tut?

01.07.2020 UPDATE: 01.07.2020 04:43 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Schönheitsreparaturen
Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, eine Wohnung in Schuss zu halten. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Wer muss tapezieren, streichen, kalken - der Mieter oder der Vermieter? Dem Bundesgerichtshof (BGH) schwebt in bestimmten Streitfällen eine Kompromisslösung vor: Der Mieter könnte den Vermieter zum Renovieren verpflichten, müsste sich aber an den Kosten beteiligen.

Das zeichnete sich in einer Verhandlung der obersten Zivilrichter in Karlsruhe ab. Das Urteil soll nächste

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