Plus EuGH-Urteil

Schwäbisch-schottischer Whiskystreit geht in nächste Runde

Denkt der Durchschnittsverbraucher bei "Glen Buchenbach" an schottischen Whisky? "Ja", meint die schottische Whisky-Vereinigung und klagt gegen eine schwäbische Kleindestille. "Auslegungssache" meint der EuGH - und gibt den Fall zurück nach Deutschland.

07.06.2018 UPDATE: 07.06.2018 13:48 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Streit um Whisky-Namen
Bei einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH geht es um die Frage, ob ein Single Malt Whisky aus Schwaben die Bezeichnung «Glen» tragen darf? Foto: Sebastian Gollnow

Luxemburg (dpa) - "Glen"-Whisky aus Deutschland könnte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen Verbraucher verwirren.

Grund dafür ist eine mögliche Verwechslungsgefahr mit schottischem Whisky. Das müsse aber das zuständige deutsche Gericht prüfen, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-44/17) - und gaben den deutschen Richtern noch ein

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