Frühere Kündigungsregel bei Parship teilweise unwirksam
Wer sich bei Parship schnell verliebt, muss oft noch längere Zeit Geld an die Plattform zahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht setzt dem nun eine Grenze - und erklärt, was Handynutzer von Verliebten unterscheidet.

Hamburg (dpa) - Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Dating-Plattform Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine bis Anfang vergangenen Jahres geltende Klausel für teilweise unwirksam erklärt.
Betroffen sind sechs- oder zwölfmonatige Verträge von zahlenden Kunden, die sich automatisch um ein volles Jahr verlängerten, sofern sie nicht zwölf Wochen vor
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