Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos
Seit 2022 gilt die Tabaksteuer für sogenannte Liquids für E-Zigaretten. Dagegen gingen mehrere Raucher und Hersteller am obersten deutschen Gericht vor - vergeblich.
Karlsruhe (dpa) - Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der Erste Senat nahm die Beschwerde von betroffenen Konsumenten und Herstellern nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie sei unzulässig. (Az. 1 BvR 1177/22)
Beim Rauchen einer E-Zigarette werden
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