Plus Bundesgerichtshof

Medikamente online bestellen: BGH schützt sensible Daten

In der Apotheke läuft der Arzneimittelkauf vertraulich ab. Doch wer etwa über den Amazon Marketplace geht, gibt allerhand Informationen preis. Das oberste Zivilgericht hat zur Rechtslage geurteilt.

27.03.2025 UPDATE: 27.03.2025 09:45 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Apotheke
Der BGH äußert sich zum Thema Datenschutz beim Online-Vertrieb von Arzneimitteln. (Symbolbild)

Karlsruhe (dpa) - Für manche Medikamente etwa gegen Schmerzen, Allergien oder Pilzinfektionen braucht man kein Rezept. Wenn Apotheken die Produkte aber über Internetplattformen wie den Amazon Marketplace verkaufen, müssen Kundinnen und Kunden laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung verstoßen Anbieter

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