Plus Bundesgerichtshof

Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen

Eine Vermieterin wehrt sich vor Gericht gegen ihr auferlegte Strom- und Gaskosten. Richtete sich das Angebot des Energielieferanten nicht an ihre Mieter? In diesem Fall: Nein, sagt der BGH.

23.04.2025 UPDATE: 23.04.2025 17:07 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Stromzähler
In der Wohnung der beklagten Vermieterin gab es nur einen Stromzähler. (Symbolbild)

Karlsruhe (dpa) - Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat, die Zimmer darin aber einzeln vermietet werden, richtet sich das Leistungsangebot eines Energieversorgers an den Vermieter - und nicht wie sonst üblich an den Mieter. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Bedingung dafür ist, dass es keinen schriftlichen Energievertrag gibt.

Im konkreten Fall

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+