Plus Bundesarbeitsgericht

Tarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens

Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.

31.05.2023 UPDATE: 31.05.2023 04:50 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden
Bauarbeiter
Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Erfurt (dpa) - Der große Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche blieb am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht aus: Die gängige Praxis, wonach Leiharbeitnehmer per Tarifvertrag schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, hat Bestand. Die Tarifverträge in der Leiharbeit widersprechen nicht dem EU-Recht, urteilte der Fünfte Senat am Mittwoch in Erfurt. Damit unterlag eine befristet

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