Tarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens
Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.

Erfurt (dpa) - Der große Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche blieb am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht aus: Die gängige Praxis, wonach Leiharbeitnehmer per Tarifvertrag schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, hat Bestand. Die Tarifverträge in der Leiharbeit widersprechen nicht dem EU-Recht, urteilte der Fünfte Senat am Mittwoch in Erfurt. Damit unterlag eine befristet
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