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Gericht: Beleidigungen im WhatsApp-Chat - Kündigung möglich

Was hat es für Folgen, sollten wüste Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus geschlossenen WhatsApp-Gruppen öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit einigen Fragen.

24.08.2023 UPDATE: 24.08.2023 04:06 Uhr 30 Sekunden
WhatsApp
Ein Finger berührt das Whatsapp-Logo auf einem Smartphone.

Erfurt (dpa) - Mitglieder geschlossener Chatgruppen im Internet können bei rassistischen Äußerungen oder Beleidigungen von Arbeitskollegen nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen.

Ihnen kann eine außerordentliche Kündigung drohen, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich werden, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt im Fall einer

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