Testpflicht in Warn- und Alarmstufe ist rechtens (Update)
Ab Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Gegen die Einschränkungen für Ungeimpfte und Ungenesene hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis geklagt.
Mannheim. (lsw/hol) Kurz vor dem Inkrafttreten der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg hat das oberste Verwaltungsgericht im Land Teile der Zugangsregelungen für die Warn- als auch die Alarmstufe für rechtens erklärt. Die Testnachweispflichten und die für den Fall der Nichtvorlage von Tests geltenden Zugangsregeln seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte der
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