Plus Verwaltungsgericht Mannheim

Testpflicht in Warn- und Alarmstufe ist rechtens (Update)

Ab Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Gegen die Einschränkungen für Ungeimpfte und Ungenesene hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis geklagt.

16.11.2021 UPDATE: 16.11.2021 14:21 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: Reinhard Lask

Mannheim. (lsw/hol) Kurz vor dem Inkrafttreten der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg hat das oberste Verwaltungsgericht im Land Teile der  Zugangsregelungen für die Warn- als auch die Alarmstufe für rechtens erklärt. Die Testnachweispflichten und die für den Fall der Nichtvorlage von Tests geltenden Zugangsregeln seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte der

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