Verjährung

Über 400 "Cold Cases" im Baden-Württemberg

Der Chef des Landeskriminalamts fordert die Abschaffung von Verbrechens-Verjährung.

16.07.2021 UPDATE: 16.07.2021 08:51 Uhr 24 Sekunden
Symbolfoto: Arne Dedert/picture alliance/dpa

Stuttgart. (dpa) Mord verjährt nie - aber was ist mit anderen schwersten Verbrechen wie Totschlag oder Kindesmissbrauch? Der neue Chef des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, hat sich für eine Abschaffung der Verjährungsfrist in bestimmten Fällen ausgesprochen. "Von meinem kriminalistischen Denken her würde ich es befürworten", sagte Stenger der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, fordert eine Abschaffung der Verjährungsfristen schwerster Straftaten.

Mordfälle gelten erst als abgeschlossen, wenn ein Täter gefunden wurde. Einen ungeklärten Fall nennen die Kriminalisten "Cold Case", einen "kalten Fall". 416 solcher Fälle davon gibt es laut Landeskriminalamt derzeit (Stand: Juni 2021) im Baden-Württemberg.

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