Reststrafe von Ex-RAF-Terroristin Verena Becker erlassen
Bewährungsstrafe endet - Kein weiteres Zuschulden
Stuttgart. (dpa-lsw) Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker (65) ihre Reststrafe von 430 Tagen erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zunächst zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 entschied das OLG dann unter Anrechnung anderer Strafen, die
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