Ausgangssperre gilt vorerst ab 21 Uhr
Die Landesregierung sieht aktuell "keinen Anpassungsbedarf". Das Land darf eine schärfere Regel aufstellen, als der Bund.
Stuttgart/Heidelberg. (sös) Seit diesem Montag gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung, die unter anderem nächtliche Ausgangssperren in den Kreisen ab einer Inzidenz von über 100 vorschreibt. Konkret ist ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung dann zwischen 21 und 5 Uhr nur noch bei Vorliegen "triftiger Gründe" gestattet – dazu zählen etwa medizinische Notfälle, die Ausübung
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