Nächtliche Ausgangssperre ab Dienstag
Zwischen 21 und 5 Uhr darf man seine Wohnung oder Unterkunft dann nur noch aus triftigem Grund verlassen.
Heilbronn. (RNZ) Ab Dienstag, 13. April, 0 Uhr, gilt im gesamten Landkreis Heilbronn eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist dann in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Das teilte der Landkreis am Sonntag mit.
Im Landkreis Heilbronn steigt die Sieben-Tages-Inzidenz an
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+