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Eilantrag zu Beherbergungsverbot scheitert an inhaltlichen Mängeln

Dass Feriengäste aus Corona-Risikogebieten in manche Bundesländer nur mit negativem Test kommen dürfen, ist hochumstritten. Jetzt weist Karlsruhe eine Urlauber-Klage ab. Was das bedeutet - und was nicht.

22.10.2020 UPDATE: 22.10.2020 13:12 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Hotel-Schild in Düsseldorf
Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten gilt in Schleswig-Holstein weiterhin. Foto: Roberto Pfeil/dpa

Karlsruhe. (dpa) Beherbergungsverbote für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten sind hochumstritten - und eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts dazu steht weiter aus. Ein erster Eilantrag in Karlsruhe war argumentativ zu dünn für eine inhaltliche Entscheidung, wie das höchste deutsche Gericht mitteilte. Die Richter wiesen ihn am Donnerstag als unzulässig ab. Kläger aus

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