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Datenschützer Stefan Brink

Warum Behörden bei Social Media aussteigen sollen

Am Freitag will der Landes-Datenschutzbeauftragte Stefan Brink sein Twitter-Konto löschen. Wenn es nach ihm geht, sollten alle staatlichen Stellen dies auch tun.

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30.01.2020, 06:00 Uhr

Der Landes-Datenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink. Foto: LfDI BW, Kristina Schäfer

Von Axel Habermehl

Stuttgart. Mehr als 5000 "Follower" hat Stefan Brink auf Twitter. Doch am Freitag will der Landes-Datenschutzbeauftragte sein Konto löschen. Und wenn es nach ihm geht, müssen alle staatlichen Stellen seinem Beispiel folgen. Im Interview spricht er über seinen Abschied von der Plattform, die fragwürdigen Geschäfte der Netz-Giganten und warum Social-Media-Kanäle von Behörden ein Problem sind.

Herr Brink, Sie haben angekündigt, morgen Ihren Twitter-Account zu löschen, über den Sie bisher mit großer Reichweite zum Thema Datenschutz informiert haben. Warum?

Stefan Brink: Weil ich nicht anders kann. Mich zwingen zwei Entscheidungen hoher Gerichte. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 zu Facebook-Fanpages festgestellt, dass die Plattform und ihre Nutzer gemeinsam verantwortlich sind für das, was sich auf der Plattform abspielt. Und eine jüngere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sagt mir als Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dass ich nicht gleichzeitig Nutzer und Kontrollbehörde sein kann.

Die Gerichte nehmen Nutzer in Mithaftung für Datenschutzverstöße von Internetriesen wie Facebook?

Genau, und das ist das Brisante! Bisher haben viele Nutzer – und ich rede in erster Linie von behördlichen und gewerblichen Nutzern – gedacht: Social Media ist das neue heiße Ding, da müssen wir mitmachen, und für das, was sich auf diesen Plattformen sonst abspielt, habe ich keine Verantwortung. Mit dieser Haltung haben sich Viele begnügt – und so die Rechte von Bürgern oder Kunden verletzt. Damit ist seit den genannten Gerichtsentscheidungen Schluss.

Das bedeutet also, alle Social-Media-Kanäle von öffentlichen Stellen sind rechtswidrig?

Jedenfalls dann, wenn auf diesen Plattformen rechtswidrig Daten verarbeitet werden und keine Grundlage für die Nutzung geschaffen wurde. Es geht letztlich um zwei Fragen: Wurde ein Vertrag zwischen Nutzer und Betreiber des Kanals geschlossen? Und: Agieren diese schönen, neuen, großen Plattformen überhaupt datenschutzkonform? Diese Fragen muss sich jetzt jeder Nutzer selbst stellen.

Das bedeutet: All die Twitter-Accounts der Polizei oder die Facebook-Seiten von Ministerien sind in der aktuellen Form rechtswidrig?

Das bedeutet, dass wir als Aufsichtsbehörde genau das prüfen müssen. Und ich bin mir in vielen Fällen nicht sicher, ob diese Plattformen rechtmäßig Daten verarbeiten. Deshalb bin ich sehr daran interessiert, dass in einem ersten Schritt solche Behörden das prüfen und uns als Aufsichtsbehörde das Ergebnis mitteilen. Wenn das dann lautet: Aus unserer Sicht ist das alles okay, wäre ich doch sehr überrascht.

Warum so vorsichtig? Dass Plattformen wie Facebook, Google oder Twitter mit Nutzerdaten machen, was sie wollen – sammeln, auswerten, verknüpfen, verkaufen – ist doch allgemein bekannt?

Es gibt für diese Plattformen wegen ihrer Europa-Firmensitze eine einzige Aufsichtsbehörde: die irische. Sie muss die Frage klären, ob dort rechtmäßig gearbeitet wird. Aber meine irischen Kollegen haben das leider aus verschiedenen Gründen bis heute nicht hinbekommen. Deshalb stellen wir jetzt diese Frage an die Nutzer, die gemeinsam mit den Plattformen verantwortlich sind. Sie müssen entweder erklären, dass ihr Agieren auf diesen Diensten in Ordnung ist, oder, dass sie diese Frage nicht beantworten können. Wenn sie es nicht wissen, haben sie, jedenfalls als staatliche Behörde, ein Riesenproblem. Denn sie dürfen nicht einfach in Graubereichen agieren und dabei die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verletzen.

Das Staatsministerium hat schon angekündigt, seine Social-Media-Aktivitäten erstmal nicht zurückzufahren. Wie finden Sie das?

Es zeigt mir, dass viele Stellen ohne private, kommerzielle Social-Media-Unternehmen aus dem nichteuropäischen Ausland nicht mehr auskommen. Das finde ich als Staatsbürger nicht unbedenklich. Ich sehe auch das relativ große Risiko, dass niemand weiß, wie die Plattformen in Zukunft agieren werden. Natürlich verstehe ich, dass Behörden in der Kommunikation mit Bürgern ungern auf die Reichweite dieser Plattformen verzichten. Aber Behörden müssen Vorbild sein und sich in besonderer Weise an das Rechtsstaatsprinzip halten.

Wie ist es in der Wirtschaft? Zig Firmen haben, um mit Kunden zu kommunizieren, Social-Media-Abteilungen aufgebaut. Müssen die das alles wieder einstampfen?

Sie müssen sich jedenfalls dieselben Fragen stellen wie Behörden. Aber wir haben eine klare Ansage gemacht: Wir kümmern uns erst mal um Behörden, danach gehen wir auf Unternehmens-Accounts ein.

Ihr Kollege, der Bundes-Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, ist weiterhin auf Twitter. Was weiß der, was Sie nicht wissen?

Er geht davon aus, dass es in Ordnung ist, den Kanal als "persönlichen Account" zu betreiben. Er hatte den auch schon, bevor er das Amt übernommen hat und ordnet sich weiter als privater Nutzer ein. Ob das überzeugend ist, muss ich nicht beurteilen. Aber in der Beurteilung der Plattformen und der Frage der Präsenz öffentlicher Stellen darauf sind wir uns völlig einig.

Ihr Twitter-Aus hat ein großes Medienecho ausgelöst. Hatten Sie zuletzt mal das Gefühl: Vielleicht habe ich mich da verrannt?

Nö, im Gegenteil! Die Debatte zeigt doch, dass ich einen Punkt getroffen habe, der offensichtlich in die öffentliche Diskussion gehört. Ich bin ja nun auch nicht er erste, der Social Media problematisiert und auch nicht der erste, der geht. Die Bundeskanzlerin ist vor mir ausgestiegen und eine Reihe weiterer Personen auch. Die Probleme mit diesen Plattformen liegen auf dem Tisch, jetzt ist die Zeit, darüber zu reden.


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