Stuttgart. (lsw) Die schärferen Strafen für Raser aus dem umstrittenen neuen Bußgeldkatalog finden in Baden-Württemberg vorerst keine Anwendung. Entsprechende Verfahren würden zunächst gestoppt, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag. Der Südwesten folgt damit wie unter anderem Bayern, Rheinland-Pfalz und NRW einer Aufforderung des Bundes. Der Grund: Die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote für Tempoüberschreitungen sind wegen eines Formfehlers womöglich nichtig. In der Verordnung fehlt ein Verweis auf die Rechtsgrundlage.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnte aber davor, die Sanktionen zu verwässern. Die Inhalte der Novelle müssten erhalten bleiben. "Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser", sagte Hermann. "Durch eine spürbare Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine abschreckende Wirkung erreicht, und der Gesetzgeber macht klar, er meint es ernst."
Nach neuem Katalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h – zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will dies rückgängig machen.