Heimkind muss Pflegekosten für Mutter nicht zahlen
Gericht: Kosten können nicht eingefordert werden - Tochter kam nach der Geburt ins Heim

Gabriele Dietz-Paulig will nicht für eine Mutter zahlen, zu der sie kaum Kontakt hatte. F.: dpa
Offenburg/Rodgau. (dpa) Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstagmorgen beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor. Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt.
Die Frau aus dem hessischen Rodgau (Kreis Offenbach) wehrte sich vor Gericht dagegen, die
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