Plus Neues Gesetz in Baden-Württemberg

In zwölf Minuten soll der Rettungswagen da sein

Sobald das Blaulicht blinkt, geht es um jede Sekunde: Das Land regelt nun neu, in welcher Zeit Rettungskräfte im Südwesten am Unfallort sein sollen.

16.04.2024 UPDATE: 16.04.2024 12:35 Uhr 59 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Stuttgart. (dpa-lsw)  Der Rettungswagen soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag durch das Kabinett ging und nun den Landtag beschäftigt. Zuvor galt eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten. Zudem soll das Gesetz eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen

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