In zwölf Minuten soll der Rettungswagen da sein
Sobald das Blaulicht blinkt, geht es um jede Sekunde: Das Land regelt nun neu, in welcher Zeit Rettungskräfte im Südwesten am Unfallort sein sollen.

Stuttgart. (dpa-lsw) Der Rettungswagen soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag durch das Kabinett ging und nun den Landtag beschäftigt. Zuvor galt eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten. Zudem soll das Gesetz eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen
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