Notfallpraxen müssen Angebot einschränken
Von dem Urteil des Bundessozialgerichts ist auch die Region Buchen betroffen. Die RNZ erklärt die Hintergründe.

Von David Nau und Oliver Schmale
Stuttgart. Wegen eines Urteils des Bundessozialgerichts gilt in Baden-Württemberg seit Mittwoch ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Patienten müssen sich außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende auf längere Wartezeiten oder weitere Fahrtwege zur nächsten Notfallpraxis einstellen.
Warum müssen in
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