Plus Nach dem Urteil

Notfallpraxen müssen Angebot einschränken

Von dem Urteil des Bundessozialgerichts ist auch die Region Buchen betroffen. Die RNZ erklärt die Hintergründe.

26.10.2023 UPDATE: 26.10.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 40 Sekunden
Weil Ärzte sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, schränken zahlreiche Notfallpraxen ihr Angebot ein. Foto: dpa

Von David Nau und Oliver Schmale

Stuttgart. Wegen eines Urteils des Bundessozialgerichts gilt in Baden-Württemberg seit Mittwoch ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Patienten müssen sich außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende auf längere Wartezeiten oder weitere Fahrtwege zur nächsten Notfallpraxis einstellen.

Warum müssen in

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