Opposition will im Fall Freiburg Aufklärung zum Haftbefehl
Eine 18-Jährige soll in Freiburg von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Gegen einen Hauptverdächtigen lag noch vor der Tat bereits ein Haftbefehl vor. Warum war der Mann dann noch frei?

Freiburg/Stuttgart. (dpa/lsw) Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg geht die Opposition Innenminister Thomas Strobl (CDU) an. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke verlangte am Mittwoch in Stuttgart Aufklärung dazu, warum der seit dem 10. Oktober vorliegende Haftbefehl gegen einen der Hauptverdächtigen zunächst nicht vollzogen wurde. Auch SPD-Landtagsfraktionschef Sascha Binder sagte: "Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, aus welchen Gründen der Haftbefehl tatsächlich nicht vollstreckt wurde." Strobl müsse sich dazu in der nächsten Sitzung des Innenausschusses äußern.
Das Ministerium hatte zunächst ermittlungstaktische Gründe dafür angeführt, dass der Haftbefehl nicht sofort umgesetzt wurde. Am Dienstag teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Freiburg mit, der Grund habe darin gelegen, dass der Aufenthaltsort des Mannes nicht sicher bekannt gewesen sei. Rülke sagte, es gebe jetzt "Fragen über Fragen". Im besten Fall seien Strobl und sein Ministerium überfordert gewesen. "Im schlimmsten Fall wurde vorsätzlich gelogen." Binder meinte, das Innenministerium habe Verwirrung gestiftet.
Das Innenministerium fühlt sich zu Unrecht angegriffen. "Der tatsächliche Aufenthaltsort des Tatverdächtigen war nicht gesichert - deshalb wurde das Fahndungsdezernat polizeiintern und aus ermittlungstaktischen Gründen mit dem weiteren Vollzug mehrerer zu koordinierender strafprozessualer Maßnahmen beauftragt." Genau das sei ein ermittlungstaktischer Grund. Nichts anderes habe das Ministerium kommuniziert, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
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In der Nacht zum 14. Oktober soll eine junge Frau nach einem Disco-Besuch von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Acht Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft - sieben Syrer im Alter von 19 bis 29 Jahren und ein 25 Jahre alter Deutscher. Der Mann, gegen den bereits der Haftbefehl wegen eines anderen Deliktes vorlag, soll mit der 18-Jährige die Disco verlassen haben. Der Haftbefehl wurde schließlich am 21. Oktober vollstreckt.