Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker (Update)
Die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen wie etwa Auftrittsverboten hat finanziell so manchem Künstler das Genick gebrochen.

Karlsruhe. (dpa) Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers ab.
Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des
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