Plus Bundesgerichtshof Karlsruhe

Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker (Update)

Die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen wie etwa Auftrittsverboten hat finanziell so manchem Künstler das Genick gebrochen.

27.07.2023 UPDATE: 03.08.2023 10:30 Uhr 3 Minuten, 48 Sekunden
Der Musiker Martin Kilger, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor Beginn seiner Verhandlung. Er ist Kläger zur Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe. (dpa) Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers ab.

Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.