Verdächtigen wird Brandstiftung und Verstoß gegen Kriegswaffengesetz vorgeworfen
Am Landgericht Heilbronn beginnt am Montag der Prozesse gegen zwei Asylgegner

Symbolfoto: dpa
Heilbronn/Neuenstein. (y) Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn beginnt am Montag, 23. Oktober, 9 Uhr, der Prozess gegen zwei 25- und 34-jährige Deutsche, die am 20. Januar nachts einen Gebäudekomplex in Neuenstein teilweise in Brand gesetzt haben sollen. Die Gebäude befanden sich noch im Rohbaustadium und waren zur künftigen Unterbringung von Asylbewerbern bestimmt.
Laut Anklage sollen die Männer das Ziel verfolgt haben, durch die Brandstiftung die Unterbringung von Asylbewerbern zu verhindern oder jedenfalls erheblich zu verzögern. Der Gebäudeschaden soll bei etwa 105.000 Euro liegen. Ferner soll der ältere der beiden Angeklagten im November 2016 mehrere als Dekorationswaffen erworbene Maschinenpistolen zusammen mit einem gesondert verfolgten Täter wieder zur vollen Funktionstüchtigkeit zurückgebaut und damit gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen haben. Auch der 25-Jährige soll ohne waffenrechtliche Erlaubnis in seiner Wohnung eine funktionstüchtige Vorderladepistole aufbewahrt haben.
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Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Kammer wird an den geplanten vier Verhandlungstagen voraussichtlich zahlreiche Zeugen anhören