AfD darf Kandidaten-Liste in Sachsen auf 30 Plätze erweitern
Die AfD in Sachsen ist ihrem Ziel ein Stück näher gekommen. Sie darf wohl zumindest mit der Hälfte der Kandidaten zur Landtagswahl antreten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus - aber das Gericht fand deutliche Worte.
Leipzig (dpa) - Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt.
Die Partei darf bei dem Urnengang am 1. September nach derzeitigem Stand mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter im Eilverfahren entschieden. Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in
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