Plus "Seelische Abartigkeit"

Gutachter im Halle-Prozess - Angeklager voll schuldfähig

Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Angeklagten im Halle-Prozess eine tiefe Persönlichkeitsstörung. Er handelte aber weder aus Zwang noch im Wahn, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst kritisiert die Einschätzung.

03.11.2020 UPDATE: 03.11.2020 04:43 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden
Halle-Prozess
Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort ein Massaker anzurichten. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg (dpa) - Der Angeklagte im Halle Prozess hat eine tiefe komplexe Persönlichkeitsstörung - aber voll schuldfähig ist er auch.

Zu diesem Schluss kommt das psychiatrische Gutachten, das der forensische Psychiater Norbert Leygraf vor Gericht vortrug. "Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ist nicht anzunehmen", sagte der Gutachter, der den Angeklagten

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