Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei Europawahl
Viele Jahre waren betreute Menschen von Wahlen ausgeschlossen. Knapp sechs Wochen vor der Europawahl am 26. Mai muss jetzt alles ganz schnell gehen. Das Bundesverfassungsgericht öffnet den Betroffenen die Tür zur Wahl.
Karlsruhe (dpa) - Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung dürfen nun doch bei der Europawahl am 26. Mai erstmals abstimmen.
Allerdings nur auf Antrag, wie das Bundesverfassungsgericht am Montag auf einen Eilantrag aus den Reihen der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP in Karlsruhe entschied. Das ist deutlich früher als die Bundestagsmehrheit ursprünglich
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