Plus Gesundheit

Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte

Jeder Mensch hat das Recht, über medizinische Eingriffe in seinen Körper selbst zu entscheiden. Das schließt auch eine "Freiheit zur Krankheit" ein, befindet das oberste Gericht in Karlsruhe.

30.07.2021 UPDATE: 30.07.2021 10:28 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grenzen für Zwangsbehandlungen von Patienten im sogenannten Maßregelvollzug aufgezogen.

Sofern nicht andere Menschen gefährdet sind, kann etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen - in Form einer Patientenverfügung - gerechtfertigt werden. Das geht aus einem am Freitag in Karlsruhe

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+