Karlsruhe billigt elektronische Fußfessel für Haftentlassene
Nicht jeder Straftäter kommt als neuer Mensch aus dem Gefängnis. Einige behält die Justiz über eine elektronische Fußfessel im Blick. Nun hat das Verfassungsgericht die Praxis unter die Lupe genommen.

Karlsruhe (dpa) - Verurteilte Straftäter, von denen nach der Haft immer noch Gefahr ausgeht, dürfen weiter per elektronischer Fußfessel überwacht werden.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen eines Mörders und eines Vergewaltigers ab, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten,
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