Rassistisch ja - aber auch gefährlich?
Beobachter rechnen nicht mit NPD-Verbot - "Kampf gegen Rechts ist eine Aufgabe für die Gesellschaft"

NPD-Kundgebung im Mai 2016 in Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Hochburgen der Partei, zuletzt scheiterte sie aber mit 3,0 Prozent am Einzug in den Landtag. Foto: dpa
Von Daniel Bräuer
Heidelberg. Alles an diesem Prozess war außergewöhnlich: Drei Verhandlungstage lang befasste sich das Bundesverfassungsgericht Anfang März 2016 mit einem möglichen NPD-Verbot, viel länger als bei alltäglichen Themen. Aber eine solche Frage stellt sich auch nur selten: Ist die Partei verfassungswidrig und muss aufgelöst werden? Nun, zehn Monate später, steht am Dienstag
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+