60 Jahre KPD-Verbot - Urteil ist schwieriges Erbe fürs NPD-Verfahren
1956 hat das Verfassungsgericht zum letzten Mal eine Partei verboten. Im Verfahren gegen die rechtsextreme NPD ist das KPD-Urteil damit Ausgangspunkt und Grundlage. Das birgt politischen Sprengstoff.

Polizeieinheiten besetzen am 17.08.1956 in Düsseldorf das im Hinterhof gelegene Verlags- und Druckereigebäude des Zentralorgans der KPD "Freies Volk". Aus den Fenstern der Redaktionsräume hängen rote Fahnen und die Flagge der Bundesrepublik. Nachdem die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) am 17. August 1956 vom Karlsruher Verfassungsgericht verboten worden war, besetzten Kriminalbeamte und uniformierte Polizeieinheiten das Haus des Bundesvorstandes der KPD. Foto: dpa
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe (dpa) - Die Polizisten kommen am selben Vormittag. Es ist der 17. August 1956, und gerade haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe ihr Urteil verkündet: "Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst." Kurz darauf ist die KPD-Zentrale in Düsseldorf versiegelt, Parteibüros und Wohnungen
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