Deutschland muss IS-Anhägerin aus Syrien zurückholen
Bisher hatte das Auswärtige Amt die Rückholung der Kinder aus Syrienin in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betont nun aber das Schutzbedürfnis der Familie.
Berlin (dpa) - Deutschland muss nach einem Berliner Gerichtsbeschluss eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwarf die Beschwerde der Bundesregierung gegen die entsprechende, einstweilige Anordnung der Vorinstanz, wie mitgeteilt wurde. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden
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